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In Kürze:
ÄNDERUNGSANTRAG Nein. AS1404 unterschreibt die Rücknahme-Petition!
ÄNDERUNGSANTRAG Nein. AS1404 unterschreibt die Rücknahme-Petition!

ÄNDERUNGSANTRAG Nein. AS1404 unterschreibt die Rücknahme-Petition!

Guten Abend an alle.

Der Änderungsantrag AS1404 wurde von der Nationalversammlung angenommen.

Die Anwendung des letzteren impliziert für alle Raucher das ENDE DES KOSTENLOSEN ZUGANGS zu Informationen über das Dampfen und über die Möglichkeiten der Hilfe des letzteren im Hinblick auf eine Reduzierung oder sogar eine vollständige Einstellung des Tabakkonsums!

Vapoteusen, Vapoteure, unterschreiben die Petition, damit dieser Änderungsantrag zurückgezogen wird! Lass deine Stimme hören!

Gemeinsam sind wir stärker, zusammen können wir alles! 

Klicken Sie auf diesen Link, um zur Petition zu gelangen: Antrag auf Rücknahme der Änderung AS1404

Unten finden Sie eine vollständige Kopie des Änderungsantrags AS1404 sowie die URL für den Zugriff auf die Website der Nationalversammlung.

Quelle: http://www.assemblee-nationale.fr/14/amendements/2302/CION-SOC/AS1404.asp

GESUNDHEIT - (Nr. 2302)

ANGENOMMEN

ÄNDERUNGSANTRAGAS1404

präsentiert von

die Regierung

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ZUSÄTZLICHER ARTIKEL

Fügen Sie nach Artikel 5 den folgenden Artikel ein:

I. - Artikel L. 3511-3 des Gesundheitsgesetzes wird wie folgt geändert:

a) Im ersten Absatz werden nach dem Verweis "L. 3511-1" die Worte "elektronische Dampferzeugnisse und zugehörige Nachfüllflaschen" eingefügt.

b) In 1 ° werden nach den beiden Vorkommen des Wortes „Tabak“ die Wörter eingefügt: „und damit verbundene elektronische Dampfgeräte oder Nachfüllflaschen“;

c) Der letzte Absatz wird durch die Worte „elektronische Dampfgeräte und zugehörige Nachfüllflaschen“ ergänzt.

II. - Das I tritt am 20. Mai 2016 in Kraft. 

Zusammenfassung

Die Richtlinie Nr. 2014/40 / EU vom 3. April 2014 über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse sieht im fünften Punkt ihres Artikels 20 das Verbot in den meisten Medien (Radio, Fernsehen, Internet, Presse, Sponsoring) vor. direkte und indirekte Werbung für elektronische Dampfgeräte und zugehörige Nachfüllflaschen, die Nikotin enthalten. Nur die Unterstützung für "Anzeige", da sie in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, und die Unterstützung für die betreffenden Berufsverbände, da sie für die Ausübung dieses Handels erforderlich sind und nicht keine Auswirkungen auf die breite Öffentlichkeit haben, sind von diesem europäischen Text nicht betroffen. Darüber hinaus ist Werbung in Verkaufsstellen weiterhin zulässig.

Mit dieser Änderung soll die Werbung für diese Produkte gemäß der Richtlinie 2014/40 / EU verboten werden. Damit das Gerät konsistent ist, wird den vom Verbot betroffenen Werbemitteln Display-Werbung hinzugefügt, und der Geltungsbereich des Verbots wird auch auf elektronische Dampfgeräte und Nachfüllflaschen ausgedehnt, die kein Dampf enthalten. Nikotin.

 

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